4 Ausführungs- und Bewertungsvorschriften
4.4 Bestimmungen für das Kürlaufen (Kurzkür und Kür)
4.4.1 Bewertung der Kurzkür
4.4.1.1 Zur Bewertung der Kurzkür beim Einzel- und Paarlaufen werden zwei Noten vergeben:
  1. Note A für den Technischen Wert;
  2. Note B für Standard und Präsentation.
4.4.1.2 Bei der Bewertung des Technischen Werts sind zu beachten:
  1. Schwierigkeitsgrad des Programms und der ausgeführten Elemente;
  2. Qualität und technische Beherrschung der Elemente;
  3. Schwierigkeit des Schrittmaterials.
4.4.1.3 Bei der Bewertung von Standard und Präsentation sind zu beachten:
  1. der läuferische Standard des Programms im Ganzen;
  2. Interpretation der Musik und choreographische Gestaltung;
  3. Programmaufbau (räumliche und zeitliche Aufteilung);
  4. Originalität, Ideenreichtum;
  5. Stil und Vortrag.
4.4.1.4 Zur Bestimmung der Rangfolge zweier punktgleicher Läufer bei einem Wertungsrichter entscheidet die höhere B-Note.
4.4.2 Bewertung der Kür
4.4.2.1 Zur Bewertung der Kür beim Einzel-, Paar- und Gruppenlaufen werden zwei Noten vergeben:
  1. Note A für den Technischen Wert;
  2. Note B für den Künstlerischen Eindruck.
4.4.2.2 Bei der Bewertung des Technischen Werts sind zu beachten:
  1. Schwierigkeitsgrad des Programms;
  2. Qualität und technische Beherrschung des Inhalts;
  3. Schwierigkeit des Schrittmaterials;
  4. Mannigfaltigkeit.
4.4.2.3 Bei der Bewertung des Künstlerischen Eindrucks sind zu beachten:
  1. Küraufbau (räumliche und zeitliche Aufteilung des Programms);
  2. Interpretation der Musik und choreographische Gestaltung (Umsetzung von Takt und Rhythmus der Musik in Bewegung, Ausdruck des Charakters der Musik);
  3. Originalität, Ideenreichtum;
  4. Stil und Vortrag.
4.4.2.4 Zur Bestimmung der Rangfolge zweier punktgleicher Läufer bei einem Wertungsrichter entscheidet die höhere B-Note.
4.4.3 Zusammenstellung des Programms (Kurzkür und Kür)
4.4.3.1 Besonderes Augenmerk sind auf folgende Grundforderungen zu richten:
  1. ausgewogenes Verhältnis der grundlegenden Elemente eines Kürprogramms - Sprünge, Pirouetten und Schrittverbindungen. Programme, die einseitig nur aus einer oder zwei dieser Komponenten bestehen, sind niedriger zu bewerten als solche von ausgeglichener Zusammensetzung bei ähnlichem Schwierigkeitsgrad. Bei der Kurzkür sind Sprünge und Pirouetten vorgegeben, gleichwohl ist auch adäquates Schrittmaterial als Bestandteil einer anspruchsvollen Kurzkür erforderlich;
  2. passende Auswahl und Behandlung der Musik. Schnitte sind zu vermeiden, wenn dabei musikalische Themen unterbrochen, unverträgliche Tonarten oder im Charakter unvereinbare Musikteile aneinandergereiht würden.
4.4.3.2 Der besondere Charakter des Kunstlaufsports bedingt, dass technische Schwierigkeiten nicht als reiner Selbstzweck in Erscheinung treten.
Technische Spitzenleistungen allein unter Mißachtung des künstlerischen Aspekts sind ebenso unbefriedigend wie gefällige Posen ohne Nachweis einer sportlichen Leistung.
Der Sinn einer Kür wird erst dann erfüllt, wenn sie als bewußte Interpretation der Musik mit den läuferisch bestgeeigneten Mitteln verstanden wird. Der Verdienst des Läufers ist dabei um so höher zu bewerten, je schwieriger die Elemente sind, mit denen der künstlerische Ausdruck erzielt wird.
4.4.3.3 Nur Kür betreffend: Mehrfache Wiederholung des gleichen Elements rechtfertigt keine wesentlich höhere Benotung. Sie kann sogar Punktabzüge in beiden Noten nach sich ziehen, nämlich dann, wenn die geforderte Mannigfaltigkeit des Kürinhalts Einbußen erleidet und durch die Eintönigkeit derartiger Wiederholungen künstlerische Gesichtspunkte verletzt werden.
Werden allerdings Elemente in veränderter Form (z. B. aus anderer Anlage) wiederholt oder in einem anderen Zusammenhang gebracht, vor allem in Kombinationen, so kann dies durchaus eine Bereicherung des sportlichen Inhalts der Kür bedeuten.
4.4.3.4 Bei der Raumaufteilung ist zu beachten, dass die gesamte Lauffläche während der zur Verfügung stehenden Zeit gleichmäßig ausgenutzt wird. Die einseitige Belegung eines bestimmten Teils der Lauffläche über einen längeren Zeitraum hinweg wirkt nachteilig.
4.4.3.5 Ein besonders monotoner Eindruck entsteht durch fortgesetztes Laufen in einer Richtung, womöglich am Rande der Bahn entlang. Abgesehen vom schlechten Küraufbau läßt dies auch auf mangelndes läuferisches Vermögen oder große Einseitigkeit schließen. In diesem Falle sind beide Noten zu vermindern.
4.4.3.6 Anspruchsvolle Kürelemente (Doppel- oder Dreifachsprünge, gute Pirouetten) sollen nicht ans Ende oder in die Ecken der Bahn plaziert werden. Es ist den Wertungsrichtern nicht zuzumuten, wesentliche Bestandteile der Kür regelmäßig auf größtmögliche Entfernung zu begutachten.
4.4.3.7 Für Bewegungsablauf und Haltung sind im freien Kürvortrag keine engen Grenzen zu ziehen. Falls jedoch hohe technische Schwierigkeiten fortgesetzt auf Kosten eines ästhetischen Laufstils und natürlichen Bewegungsflusses gehen, muss die B-Note entsprechend vermindert werden. Außerdem sind Kürelemente, die in schlechter Haltung ausgeführt werden, auch in ihrem sportlichen Wert erheblich beeinträchtigt.
4.4.3.8 Der Läufer soll beim Küraufbau schöpferische Phantasie beweisen. Ein ideenreicher Vortrag soll die Aufmerksamkeit des Zuschauers während der gesamten Dauer der Vorführung in Anspruch nehmen. Einem solchen Programm ist daher in der Bemessung der B-Note eindeutig der Vorrang zu geben gegenüber einer puren Aneinanderreihung technischer Schwierigkeiten.
4.4.3.9 Das Knien oder Liegen auf dem Boden ist nur zu Beginn und/oder zum Ende des Vortrags erlaubt. Er darf höchstens 5 Sekunden ausgeführt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Regel ist die B-Note zu mindern.
4.4.4 Ausführung der Elemente
4.4.4.1 Allgemeines
Bei der Beurteilung der Kürelemente ist sowohl ihre Schwierigkeit als auch ihre Qualität (d. h. Sicherheit und technische Beherrschung in guter Haltung, Höhe der Sprünge, Drehgeschwindigkeit und Zentrierung von Pirouetten) zu berücksichtigen.
Die Benutzung der Stopper ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Das Abbremsen mit dem Stopper vor einem Sprung oder einer Pirouette mindert den Wert dieses Elements. Elemente, die nach beiden Seiten gebracht werden, sind besonders zu bewerten.
4.4.4.2 Sprünge
Die hauptsächlichen Bewegungsphasen eines Sprunges sind:

Anlauf, Absprung, auf- und absteigende Bewegung in der Luft (mit Drehung), Aufsprung (Landung), Auslauf

Kennzeichen einer guten Sprungtechnik sind:
  1. sauberer Absprung ohne vorhergehendes Abbremsen und ohne Vordrehung des Standfußes auf dem Boden;
  2. Beginn der eigentlichen Drehung nach dem Absprung;
  3. beherrschte, gerade Haltung während der Sprungphase;
  4. Ende der Drehung spätestens mit dem Aufsprung. Wickeln (übertriebenes Kreuzen des Spielbeins) mindert den technischen Wert eines Elementes entscheidend;
  5. elastische Landung auf einem Fuß ohne Nachdrehen, Spielbein nicht abgewinkelt, sondern zwanglos gestreckt und leicht ausgedreht, Schultern gerade, Oberkörper aufrecht, nicht vornüber geneigt. Landung auf dem Stopper mindert den technischen Wert;
  6. flüssiger, harmonischer Auslauf in flachem Bogen (nicht rückläufig).
Ein Sprung auf zwei Füßen kann nicht gewertet werden (Ausnahme: Spreizspung); dazu zählen auch die sogenannten Mondsprünge. Der Wert eines Sprunges vermindert sich beträchtlich, wenn dieser aus allzu langer Vorbereitung oder zögernd im Ansatz gesprungen wird. Der Wert eines Sprunges wird erhöht, wenn dieser aus kurzem Anlauf, z.B. direkt aus einer Schrittverbindung heraus, sauber gesprungen wird.
Beim Ansatz zum Sprung, insbesondere bei getippten (Stopper-)Sprüngen, ist auf die Absprungkante zu achten (Unterschied: Doppel-Flip - Doppel-Lutz).
Sprungkombinationen bedeuten im Regelfall eine Wertsteigerung des sportlichen Inhalts im Vergleich zu einzelnen Sprüngen.
In der Kurzkür gelten besondere Wertungsvorschriften bezüglich der Wertigkeit von Sprungelementen sowie für Punktabzüge bei technischen Fehlern.
4.4.4.3 Pirouetten
Pirouetten sollten folgende Bedingungen erfüllen:
  1. fließender, ungebremster Einlauf,
  2. genau zentrierte Drehung auf den Rollen. Pirouetten auf dem Stopper sind technisch minderwertig;
  3. harmonischer Auslauf.
Eine Standpirouette sollte mindestens fünf volle Umdrehungen besitzen; für eine Waagepirouette werden mindestens vier volle Umdrehungen gefordert.
Eine Sitzpirouette sollte mindestens fünf Umdrehungen in voller Kniebeuge aufweisen; wichtig ist, dass die Kniebeuge sofort erreicht wird, nicht erst nach Drehung im Stand oder in halb aufgerichteter Position. Das Aufrichten sollte allein aus dem Standbein erfolgen, ohne Zuhilfenahme des zweiten Fußes oder mit Aufstützen der Arme.
Bei eingeschleuderten Pirouetten sind mindestens fünf Umdrehungen erforderlich sowie mindestens drei Vordrehungen (Schleuderdrehungen). Pirouetten-Kombinationen mit Fußwechsel erfordern mindestens sechs Umdrehungen insgesamt, wobei die Zahl der Umdrehungen vor und nach dem Wechsel annähernd gleich groß sein sollte. Pirouetten-Kombinationen ohne Fußwechsel (nur Positionswechsel) sollten in jeder Position mindestens drei Umdrehungen enthalten.
Pirouetten-Kombinationen sind (bei ausreichendem Drehschwung) höher zu bewerten als jedes der Elemente, aus denen sie bestehen, für sich allein.
In der Kurzkür gelten besondere Wertungsvorschriften bezüglich der Wertigkeit von Pirouetten sowie für Punktabzüge bei technischen Fehlern.
4.4.4.4 Schritte
Schritte sind unerläßliche Bindeglieder zwischen den einzelnen Elementen der Kür und als solche die Grundlage jedes ausgewogenen Kürprogramms. Sie können aber auch in Form von Schrittkombinationen als eigenständige Elemente mit besonderem technischen Wert in Erscheinung treten. Bei Schrittkombinationen hat der Läufer Gelegenheit, Einfallsreichtum und musikalisches Einfühlungsvermögen unter Beweis zu stellen.
Die Benutzung der Stopper ist auf ein Mindestmaß zu beschränken.
4.4.5 Misslingen von Elementen, Fehlerbewertung
4.4.5.1 Einfaches Misslingen eines Elements durch Aufsetzen des Spielfußes (Gewichtsverlagerung) hat zur Folge, dass dieses Element bei der Bewertung des Kürinhalts außer Betracht bleibt.
Häufen sich misslungene Elemente im Verlauf einer Kür, so ist zunächst ein Abzug in der Note A angebracht (für mangelnde technische Beherrschung und Sicherheit); wird der Gesamteindruck der Kür beeinträchtigt, so ist zusätzlich die B-Note angemessen zu vermindern.
4.4.5.2 Durch eigenes Verschulden verursachtes Stürzen ist an sich kein Hindernis zum Sieg. Insbesondere soll der Mut eines Läufers zum Risiko prinzipiell nicht bestraft werden. Dies gilt in erster Linie dort, wo es sich um ein Element von hohem Schwierigkeitsgrad handelt, das von anderen Wettbewerbern überhaupt nicht oder nur selten versucht wird.
In der Regel muss aber ein Sturz von den Kampfrichtern durch Punktabzug, zunächst in der A-Note, berücksichtigt werden. Die B-Note soll bei einem Sturz ebenfalls vermindert werden, wenn der Gesamteindruck der Kür durch die Unterbrechung erkennbar leidet. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Läufer sich nicht augenblicklich erhebt und unmittelbar wieder Anschluß an die Musik findet.
4.4.6 Startwiederholung
Für die Wiederholung eines Kurzkür- bzw. Kürstarts kommen nur Gründe in Frage, die der Läufer nicht selbst verschuldet hat. Auf Unfälle durch Verschulden des Läufers kann keine Rücksicht genommen werden. Der Schiedsrichter hat jedoch das Recht, die Vorführung zu unterbrechen, wenn die Sicherheit des Läufers gefährdet ist, beispielsweise durch unerwartete Schäden an Kleidung oder Ausrüstung durch welche das Laufen behindert wird. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Läufer ärztliche Hilfe benötigt.
Falls bis zum Abbruch nicht mehr als eine Minute (Kurzkür) bzw. zwei Minuten der Kürzeit verstrichen sind, wird die gesamte Kurzkür bzw. Kür unmittelbar nach dem Kürlauf des nächstfolgenden Läufers wiederholt.
Erfolgt der Abbruch nach mehr als einer Minute (Kurzkür) bzw. zwei Minuten oder handelt es sich um den letzten Läufer einer Einlaufgruppe, so bestimmt der Schiedsrichter bei Berücksichtigung einer ausreichenden Erholungszeit den Zeitpunkt der Wiederholung nach seinem Ermessen.
Bei technischen Mängeln oder Schäden an Kleidung bzw. Ausrüstung, deren Behebung längere Zeit erfordert, ist die Wiederholung zum frühest möglichen Zeitpunkt durch den Schiedsrichter festzusetzen. Bei der Wiederholung ist der gelaufene Teil als Bewertungsgrundlage zu belassen.
4.4.7 Besondere Gesichtspunkte
4.4.7.1 Paarlaufen
Beim Paarlauf sollen beide Partner ihre Figuren in voller Übereinstimmung ausführen. Dabei ist ein besonders hoher Maßstab an Gleichklang und Harmonie beim Vortrag des Kürprogramms zu legen. Beide Partner müssen nicht dauernd die gleichen Figuren zeigen, sie können vielmehr zeitweilig getrennt laufen, auch verschiedene Figuren zur gleichen Zeit sind durchaus erlaubt. Doch sollten die Figuren stets derart in Beziehung zueinander stehen, dass die Gemeinsamkeit und Einheitlichkeit des Paares in der Ausführung zum Ausdruck kommt.
Die beiden Partner dürfen sich höchstens so weit voneinander entfernen, dass sie ohne Mühe von allen Wertungsrichtern gleichzeitig beobachtet werden können. Überwiegendes Getrenntlaufen ist in keinem Falle gestattet und mit Punktabzug zu ahnden, und zwar in beiden Noten.
Besonderes Merkmal des Paarlaufs sind die Hebefiguren, bei welchen die Dame - unterstützt durch den Partner - in einer gleichmäßigen Auf- und Abwärtsbewegung den Boden verläßt. Die Hebefiguren sind im allgemeinen mit einer Drehbewegung verbunden. Hebefiguren sind nur vollständig gestreckt gültig, d.h. der hebende Arm (bzw. die Arme) muss (müssen) voll ausgestreckt sein, wenn die Art der Figur dies erlaubt; ausgenommen hiervon ist die Klasse Schüler A. Hebefiguren sollten sich über höchstens vier Umdrehungen des Herren erstrecken, sofern während der Hebung kein Griff- oder Haltungswechsel erfolgt. Schleuderbewegungen, bei welchen der Herr die Dame waagerecht in der Luft um sich herumschwingt, sind verboten, sofern es sich nicht um einen Griff- oder Haltungswechsel während höchstens einer halben Drehung handelt.
Die Bewertung der Kombinationshebung hängt von der Schwierigkeit des Eingangs der ersten Hebung und von der Schwierigkeit der in der Kombination dargebotenen Hebungen ab.
Während des gesamten Programms sollen Schrittverbindungen und andere verbindende Elemente, in Übereinstimmung mit der Musik gelaufen, die Grundlage des Küraufbaus darstellen.
Das Knien oder Liegen auf dem Boden ist nur zu Beginn und/oder zum Ende des Vortrags erlaubt. Es darf jeweils höchstens 5 Sekunden ausgeführt werden.
Die Beherrschung höherer technischer Schwierigkeiten unter der Forderung rhythmischer Präzision und bei naturgemäß wesentlich höherer Fehlerwahrscheinlichkeit stellt eine besondere Leistung dar, die in der Bewertung gebührend zum Ausdruck zu bringen ist.
4.4.7.2 Gruppenlaufen
Im Gruppenlaufen können grundsätzlich alle Elemente vorkommen, die in den Einzelkonkurrenzen üblich sind.
Die Wirkung des Gruppenlaufens beruht zum wesentlichen Teil auf der Geschlossenheit und dem Gleichklang der Bewegungen innerhalb der gesamten Gruppe.
Haupterfordernis ist daher die Gleichmäßigkeit der Vorführung, was zwangsläufig strenge Unterordnung unter die Musik und ihren Rhythmus bedingt.
In der Choreographie ist besonders auf den Zusammenhalt der Gruppe zu achten. Die einzelnen Läuferinnen dürfen sich höchstens so weit voneinander entfernen, dass sie von allen Wertungsrichtern stets gleichzeitig beobachtet werden können. Verhältnismäßig primitive choreographische Formen, wie z.B. Schlangenlaufen, sollen nur in begrenztem Maße Anwendung finden.
Bei der Bewertung sind - neben den allgemein gültigen Beurteilungsmerkmalen (Ziffer 4.4.2 ff.) - folgende Gesichtspunkte besonders zu beachten:
  1. Note A: Technische Schwierigkeiten unter den besonderen Bedingungen in der Gruppe;,
  2. Note B: Gleichklang der Bewegung in der Gruppe, Musikalität, Originalität der Choreographie.
4.4.8 Musikauswahl für Kurzkür und Kür
Die Musikauswahl für Kurzkür (soweit erforderlich) und Kür trifft jeder Läufer in eigener Entscheidung. Die Musik darf jedoch keinerlei gesprochenes Wort, gleich welcher Sprache, enthalten. Widrigenfalls wird durch den Schiedsrichter ein Abzug in der B-Note festgelegt.