4 | Ausführungs- und Bewertungsvorschriften |
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4.3 | Bestimmungen für das Pflichtlaufen | ||||||||||
4.3.1 | Kreise | ||||||||||
4.3.1.1 | Die Pflichtfiguren werden auf vorgezeichneten Kreisen gelaufen (siehe Anhang). |
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4.3.1.2 | Die Läufer können Kreise mit den Durchmessern 4, 5 und 6 m benutzen. 4 m-Kreise dürfen jedoch für Wettbewerbe der Schüler A-, Jugend-, Junioren- und Meisterklasse nicht benutzt werden. Für Schlingenfiguren beträgt der Kreisdurchmesser einheitlich 2,40 m. |
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4.3.1.3 | Die Strichstärke für alle Kreise beträgt 20 mm. Eine Toleranz von +/- 5 mm ist zulässig. |
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4.3.1.4 | Markierungen auf den Bogen sind unzulässig. |
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4.3.2 | Belehrung durch den Schiedsrichter Vor Beginn des Pflichtlaufens soll der Schiedsrichter die Anwesenheit aller Teilnehmer überprüfen und die Läufer über die Abwicklung des Wettbewerbs aufklären. |
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4.3.3 | Start und dreimalige Ausführung | ||||||||||
4.3.3.1 | Jede Figur darf erst nach Aufforderung durch den Schiedsrichter begonnen werden. Jede Figur muss auf jedem Fuß dreimal ausgeführt werden, Paragraphen werden jedoch nur zweimal gelaufen; Schlingenfiguren werden grundsätzlich dreimal gelaufen. Der Schiedsrichter hat dem Läufer die erfolgte Ausführung der Figur anzuzeigen. |
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4.3.3.2 | Beim Start sind folgende Vorschriften zu beachten:
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4.3.3.3 | Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften nach Ziffer 4.3.3.2 hat der Schiedsrichter das Recht und die Pflicht, den Läufer zurückzurufen und zum nochmaligen Beginn aufzufordern. Der Rückruf des Schiedsrichters kann jedoch nur einmal erfolgen, ohne dass ein Punktabzug vorgenommen wird. |
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4.3.3.4 | Jede Figur muss - abwechselnd sowohl auf dem rechten als auch auf dem linken Fuß - möglichst geschlossen dreimal ohne Unterbrechung ausgeführt werden. Der Übergang von einem Fuß auf den anderen hat ohne Anhalten durch Aufsetzen des Spielfußes, der nunmehr Standfuß wird, und durch einfachen, kurzen Abstoß mit dem bisherigen Standfuß zu erfolgen. Die Schrittlänge darf höchstens eine Fußlänge betragen. |
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4.3.3.5 | Stopperbenutzung sowie Nachschieben beim Abstoß (in der Art des Doppelstarts) kann mit einem Punktabzug bis zu einem Punkt der für die Figur an sich angemessenen Note geahndet werden, sofern nämlich zu vermuten ist, dass der betreffende Teil der Figur ohne solche Hilfe nicht einwandfrei und vollständig ausgeführt werden könnte. Gleiches gilt für das Belassen des Spielfußes auf der Lauffläche über den Abstoß hinaus (Laufen auf zwei Füßen). |
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4.3.3.6 | Hat ein Läufer weniger Ausführungen als verlangt auf jedem Fuß gelaufen, so hat der Schiedsrichter dies nach dem Abtreten des Läufers bekanntzugeben. Die fehlenden Ausführungen gelten als nicht gelaufen. |
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4.3.3.7 | Beginnt ein Läufer die falsche Figur, so wird der Fehler wie ein falscher Start behandelt (siehe Ziffer 4.3.3.3). |
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4.3.3.8 | Falls der Schiedsrichter derartige Fehler des Läufers übersieht, kann ein Wertungsrichter den Schiedsrichter darauf aufmerksam machen. |
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4.3.4 | Startwiederholung Durch Handzeichen kann der Läufer den Schiedsrichter darauf aufmerksam machen, dass er den Start wiederholen möchte. Dies ist pro Figur nur einmal möglich und zwar bis zum ersten Drittel des Anfangskreises; bei dann mißlungenem Start muss der Läufer die Figur beenden. |
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4.3.5 | Beurteilungsmerkmale |
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4.3.5.1 | Die Ausführung einer Pflichtfigur wird nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt:
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4.3.5.2 | Die obige Rangfolge der Beurteilungsmerkmale ist bei der Bewertung von Pflichtfiguren besonders zu beachten. Der Wille zur peinlich genauen Deckung darf nicht dazu führen, dass flüssiger, harmonischer Bewegungsablauf und korrekte Haltung darunter leiden. Ebensowenig rechtfertigen Bewegungsablauf und Haltung eine hohe Benotung, wenn sie auf Kosten einwandfreier Zeichnung gehen oder die Anlage der Figur zu beanstanden bleibt. Die Kreisgröße der Figur ist von geringerer Bedeutung. Sie soll jedoch in angemessenem Verhältnis zur Körpergröße des Läufers stehen. |
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4.3.6 | Regeln für Zeichnung und Anlage | ||||||||||
4.3.6.1 | Grundregeln für alle Figuren
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4.3.6.2 | Besondere Richtlinien für einzelne Figurenarten
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4.3.7 | Regeln für Bewegungsablauf und Haltung | ||||||||||
4.3.7.1 | Bewegungsablauf Anzustreben ist ein flüssiger, ausgeglichener und ästhetisch schöner Bewegungsablauf ohne heftige, eckige oder steife Bewegungen und ohne ausgeprägte Hilfen. Die gesamte Figur soll mit lebhaftem, beherrschtem Schwung durchlaufen werden. Nicht hohe Anfangsgeschwindigkeit ist das Kennzeichen eines guten Bewegungsablaufs, sondern möglichst geringer Geschwindigkeitsverlust im Verlauf eines Bogens. Dementsprechend sind Punktabzüge am Platze (ggf. bis zu einem Punkt), wenn der Läufer während der Figur durch starkes Ziehen oder Reißen - insbesondere bei Schlangenbogenübergängen und Wendungen - zu erkennen gibt, dass er den betreffenden Teil der Figur ohne diese Hilfe nicht sicher hätte beenden können. |
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4.3.7.2 | Haltung Korrekte Haltung wird durch folgende Merkmale gekennzeichnet, wobei der persönlichen Eigenart des Läufers angemessener Spielraum verbleiben soll:
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4.3.8 | Misslingen von Figurenteilen, Fehlerbewertung | ||||||||||
4.3.8.1 | Es ist nicht möglich, für jeden denkbaren Fehler im voraus den angemessenen Punktabzug festzusetzen, da der Grad des Fehlers von verschiedenen Faktoren abhängen kann. |
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4.3.8.2 | Die Bedeutung eines Fehlers wächst in dem Maße, wie er die Ausführung einer Figur erleichtert. |
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4.3.8.3 | Die Schwere eines Fehlers hängt davon ab, in welchem Maße er unmittelbar mit der Zeichnung eines wesentlichen (namensgebenden) Elements zusammenhängt (Dreier, Wende, Gegenwende, Gegendreier, Schlinge, Übergänge bei Schlangenbogenfiguren und Paragraphen). |
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4.3.8.4 | Ein Fehler wirkt besonders entwertend, wenn er während einer Figur wiederholt auftritt. Für den Wiederholungsfall ist daher ein erhöhter Punktabzug vorzunehmen. |
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4.3.8.5 | Als vollständig mißlungen gilt nur derjenige Teil einer Figur, bei dessen Ausführung ein wesentliches Element beeinträchtigt wurde durch:
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4.3.8.6 | Mißlungen ist ein Figurenteil ferner, wenn aus Mangel an Schwung ein vorzeitiges Aufsetzen des Spielfußes (verbotener Abstoß) unvermeidlich war, um diesen Teil der Figur überhaupt beenden zu können. |
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4.3.8.7 | Ist einem Läufer ein Figurenteil vollständig mißlungen, so ist dessen ungeachtet der gelungene Teil der Figur entsprechend zu bewerten. Die Wertungsrichter haben für einen Teil, der nach obigen Maßstäben völlig mißlungen ist, einen Punkt von derjenigen Note abzuziehen, die für den gelungenen Rest der Figur angemessen wäre. |
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4.3.8.8 | Enthält eine Figur mehrere gleichartige Elemente (z. B. Doppeldreier-Paragraph), so reicht das vollständige Misslingen eines einzigen dieser Elemente aus, um den betreffenden Teil der Figur als mißlungen zu betrachten; denn damit ist dieser Durchgang als Ganzes nicht mehr definitionsgemäß ausgeführt. Maßgebend ist also der technische Fehler als solcher, unabhängig von der Anzahl der Elemente. |
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4.3.8.9 | Unfälle durch eigene Schuld des Läufers machen eine entsprechende Wertungsminderung erforderlich. Im Zweifelsfalle entscheidet der Schiedsrichter. |
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4.3.9 | Punktabzug beim Pflichtlaufen Beim Pflichtlaufen dient die folgende Abzugsskala als Orientierung:
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