4 Ausführungs- und Bewertungsvorschriften
4.3 Bestimmungen für das Pflichtlaufen
4.3.1 Kreise
4.3.1.1 Die Pflichtfiguren werden auf vorgezeichneten Kreisen gelaufen (siehe Anhang).
4.3.1.2 Die Läufer können Kreise mit den Durchmessern 4, 5 und 6 m benutzen. 4 m-Kreise dürfen jedoch für Wettbewerbe der Schüler A-, Jugend-, Junioren- und Meisterklasse nicht benutzt werden. Für Schlingenfiguren beträgt der Kreisdurchmesser einheitlich 2,40 m.
4.3.1.3 Die Strichstärke für alle Kreise beträgt 20 mm. Eine Toleranz von +/- 5 mm ist zulässig.
4.3.1.4 Markierungen auf den Bogen sind unzulässig.
4.3.2 Belehrung durch den Schiedsrichter
Vor Beginn des Pflichtlaufens soll der Schiedsrichter die Anwesenheit aller Teilnehmer überprüfen und die Läufer über die Abwicklung des Wettbewerbs aufklären.
4.3.3 Start und dreimalige Ausführung
4.3.3.1 Jede Figur darf erst nach Aufforderung durch den Schiedsrichter begonnen werden. Jede Figur muss auf jedem Fuß dreimal ausgeführt werden, Paragraphen werden jedoch nur zweimal gelaufen; Schlingenfiguren werden grundsätzlich dreimal gelaufen. Der Schiedsrichter hat dem Läufer die erfolgte Ausführung der Figur anzuzeigen.
4.3.3.2 Beim Start sind folgende Vorschriften zu beachten:
  1. Der Läufer hat zum Beginn jeder Pflichtfigur auf allen acht Rollen zu stehen, und zwar höchstens eine Fußlänge von der Längsachse;
  2. Aufstellung auf Stoppern der Rollschuhe sowie Abstoß mit dem Stopper sind nicht gestattet;
  3. die zu laufende Figur ist auf dem Schnittpunkt der gedachten Achse (Längsachse) mit dem vorgezeichneten Achterkreis zu beginnen;
  4. jede Pflichtfigur darf nur vom Stand aus durch einen einzigen Abstoß mit dem anderen Fuß (Spielfuß) begonnen werden;
  5. beim Rückwärtsstart ist ein kurzes Abheben des Standfußes vor dem Einsatz gestattet. Der Spielfuß darf nur kurz mitlaufen (2 Fußlängen);
  6. verboten sind:
    1. Vorschritt oder Nachstoß (Doppelstart, Nachschieben mit der Außenkante des Spielfußes);
    2. übermäßige Körperverdrehung (Verdrehung der Schulter um mehr als 90°).
4.3.3.3 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften nach Ziffer 4.3.3.2 hat der Schiedsrichter das Recht und die Pflicht, den Läufer zurückzurufen und zum nochmaligen Beginn aufzufordern. Der Rückruf des Schiedsrichters kann jedoch nur einmal erfolgen, ohne dass ein Punktabzug vorgenommen wird.
4.3.3.4 Jede Figur muss - abwechselnd sowohl auf dem rechten als auch auf dem linken Fuß - möglichst geschlossen dreimal ohne Unterbrechung ausgeführt werden. Der Übergang von einem Fuß auf den anderen hat ohne Anhalten durch Aufsetzen des Spielfußes, der nunmehr Standfuß wird, und durch einfachen, kurzen Abstoß mit dem bisherigen Standfuß zu erfolgen. Die Schrittlänge darf höchstens eine Fußlänge betragen.
4.3.3.5 Stopperbenutzung sowie Nachschieben beim Abstoß (in der Art des Doppelstarts) kann mit einem Punktabzug bis zu einem Punkt der für die Figur an sich angemessenen Note geahndet werden, sofern nämlich zu vermuten ist, dass der betreffende Teil der Figur ohne solche Hilfe nicht einwandfrei und vollständig ausgeführt werden könnte.
Gleiches gilt für das Belassen des Spielfußes auf der Lauffläche über den Abstoß hinaus (Laufen auf zwei Füßen).
4.3.3.6 Hat ein Läufer weniger Ausführungen als verlangt auf jedem Fuß gelaufen, so hat der Schiedsrichter dies nach dem Abtreten des Läufers bekanntzugeben. Die fehlenden Ausführungen gelten als nicht gelaufen.
4.3.3.7 Beginnt ein Läufer die falsche Figur, so wird der Fehler wie ein falscher Start behandelt (siehe Ziffer 4.3.3.3).
4.3.3.8 Falls der Schiedsrichter derartige Fehler des Läufers übersieht, kann ein Wertungsrichter den Schiedsrichter darauf aufmerksam machen.
4.3.4 Startwiederholung
Durch Handzeichen kann der Läufer den Schiedsrichter darauf aufmerksam machen, dass er den Start wiederholen möchte. Dies ist pro Figur nur einmal möglich und zwar bis zum ersten Drittel des Anfangskreises; bei dann mißlungenem Start muss der Läufer die Figur beenden.
4.3.5 Beurteilungsmerkmale
4.3.5.1 Die Ausführung einer Pflichtfigur wird nach folgenden Gesichtspunkten beurteilt:
  1. Zeichnung und Anlage
  2. Bewegungsablauf und Haltung
  3. Deckung der Spur
  4. Gewählte Größe des Kreises
4.3.5.2 Die obige Rangfolge der Beurteilungsmerkmale ist bei der Bewertung von Pflichtfiguren besonders zu beachten. Der Wille zur peinlich genauen Deckung darf nicht dazu führen, dass flüssiger, harmonischer Bewegungsablauf und korrekte Haltung darunter leiden.
Ebensowenig rechtfertigen Bewegungsablauf und Haltung eine hohe Benotung, wenn sie auf Kosten einwandfreier Zeichnung gehen oder die Anlage der Figur zu beanstanden bleibt.
Die Kreisgröße der Figur ist von geringerer Bedeutung. Sie soll jedoch in angemessenem Verhältnis zur Körpergröße des Läufers stehen.
4.3.6 Regeln für Zeichnung und Anlage
4.3.6.1 Grundregeln für alle Figuren
  1. Saubere, kurze Abstöße;
  2. Einhalten des jeweils gewählten Kreises im Verlauf der Figur;
  3. symmetrische Anlage der einzelnen Figurenteile in Bezug auf die Achsen;
  4. Bogen geschlossen, d. h. zum Ausgangspunkt zurückkehrend (vor allem bei den Rückwärts-Abstößen);
  5. ununterbrochene Spur ohne Ein- oder Ausbuchtungen (Ondulationen), ruhige Rollschuhführung vom Beginn bis zum Aufsetzen des anderen Fußes;
  6. Schlangenbogen-Übergänge weder "S"-förmig noch gerade (nur ein Schnittpunkt mit der Querachse, Kreisbogen nicht abgeschnitten), nicht gerissen, sondern zügig gelaufen, Wechsel der Kante im Schnittpunkt der Achsen. Ein fehlerhafter Übergang ist kein Deckungsfehler, sondern ein Zeichnungsfehler;
  7. alle Elemente werden gezogen gelaufen, also weder geklappt noch gerissen.
4.3.6.2 Besondere Richtlinien für einzelne Figurenarten
  1. Dreier liegen mit ihrer Spitze auf der Längsachse und werden etwa eine Rollschuhlänge tief eingelaufen; die Spitze zeigt zur Kreismitte, Einlaufbogen und Auslaufbogen sind gleich groß, nicht hakenförmig;
  2. Doppeldreier teilen den Kreis in drei gleich große Bogenteile; die beiden Dreier liegen - symmetrisch zur Längsachse - einander genau gegenüber, die Spitzen der Dreier zeigen zum Mittelpunkt des Kreises. Die Einlauftiefe von ca. einer Rollschuhlänge soll bei allen Dreiern einer Figur gleichmäßig eingehalten werden;
  3. Schlingen sind entsprechend der Zeichnung (siehe Anhang) zügig und ohne Haltepunkte zu laufen, Schnittpunkt der Schlingenspur auf der Achse, Ein- und Auslauf symmetrisch gezeichnet. Die Achse der Schlinge darf nicht versetzt oder schief zur Längsachse der Figur liegen. Starke Abweichungen von der Größe der Schlingenzeichnung können als Misslingen der Figur betrachtet werden;
  4. Wende und Gegenwende ohne Kantenwechsel, genau auf der Längsachse. Spitze in Achsrichtung weisend, nicht hakenförmig. Die Spitze der Wende liegt eindeutig innerhalb des mittleren (Anlauf-)Kreises, die Spitze der Gegenwende liegt eindeutig außerhalb desselben, in beiden Fällen ca. eine halbe Rollschuhlänge tief. Zu beachten ist die ruhige, nicht ondulierte Spur im Ein- und Auslauf der Wendung (ohne Kantenwechsel oder Schlangenbogen);
  5. Gegendreier mit Kantenwechsel genau in der Wendung; Wendung genau auf der Längsachse liegend, Spitze in Achsrichtung weisend, nicht hakenförmig. Die Spitze liegt weniger als eine halbe Rollschuhlänge außerhalb des Kreises. Ruhige, nicht ondulierte Spur im Ein- und Auslauf (ohne Schlangenbogen bzw. zusätzliche Kantenwechsel).
4.3.7 Regeln für Bewegungsablauf und Haltung
4.3.7.1 Bewegungsablauf
Anzustreben ist ein flüssiger, ausgeglichener und ästhetisch schöner Bewegungsablauf ohne heftige, eckige oder steife Bewegungen und ohne ausgeprägte Hilfen. Die gesamte Figur soll mit lebhaftem, beherrschtem Schwung durchlaufen werden. Nicht hohe Anfangsgeschwindigkeit ist das Kennzeichen eines guten Bewegungsablaufs, sondern möglichst geringer Geschwindigkeitsverlust im Verlauf eines Bogens.
Dementsprechend sind Punktabzüge am Platze (ggf. bis zu einem Punkt), wenn der Läufer während der Figur durch starkes Ziehen oder Reißen - insbesondere bei Schlangenbogenübergängen und Wendungen - zu erkennen gibt, dass er den betreffenden Teil der Figur ohne diese Hilfe nicht sicher hätte beenden können.
4.3.7.2 Haltung
Korrekte Haltung wird durch folgende Merkmale gekennzeichnet, wobei der persönlichen Eigenart des Läufers angemessener Spielraum verbleiben soll:
  1. Kopf aufrecht und natürlich tragen;
  2. Oberkörper aufrecht, aber nicht steif, in der Hüfte weder nach vorn noch seitlich abgeknickt;
  3. Arme zwanglos gestreckt; sie werden in Verbindung mit den Schultern - ebenso wie das Spielbein - unterstützend gebraucht, doch ohne auffallende, übertriebene Bewegungen wie z. B. Hochreißen der Arme, Hochziehen der Schultern;
  4. Hände im allgemeinen nicht über Gürtellinie gehoben, Handflächen natürlich, etwa parallel zur Lauffläche gehalten; Finger weder gespreizt noch zur Faust geballt;
  5. Standbein stets elastisch, je nach Notwendigkeit leicht gestreckt bis mäßig gebeugt;
  6. Spielbein beherrscht geführt, entweder hinter dem Standbein gehalten mit schwacher Kniebeuge und leicht ausgedreht oder vor dem Standbein zwanglos gestreckt;
  7. Spielfuß nur wenig von der Lauffläche abgehoben, auf dem Bogen über der Spur geführt; Fußspitze gestreckt und im allgemeinen leicht auswärts gedreht, insbesondere hinter dem Standfuß.
4.3.8 Misslingen von Figurenteilen, Fehlerbewertung
4.3.8.1 Es ist nicht möglich, für jeden denkbaren Fehler im voraus den angemessenen Punktabzug festzusetzen, da der Grad des Fehlers von verschiedenen Faktoren abhängen kann.
4.3.8.2 Die Bedeutung eines Fehlers wächst in dem Maße, wie er die Ausführung einer Figur erleichtert.
4.3.8.3 Die Schwere eines Fehlers hängt davon ab, in welchem Maße er unmittelbar mit der Zeichnung eines wesentlichen (namensgebenden) Elements zusammenhängt (Dreier, Wende, Gegenwende, Gegendreier, Schlinge, Übergänge bei Schlangenbogenfiguren und Paragraphen).
4.3.8.4 Ein Fehler wirkt besonders entwertend, wenn er während einer Figur wiederholt auftritt. Für den Wiederholungsfall ist daher ein erhöhter Punktabzug vorzunehmen.
4.3.8.5 Als vollständig mißlungen gilt nur derjenige Teil einer Figur, bei dessen Ausführung ein wesentliches Element beeinträchtigt wurde durch:
  1. Sturz des Läufers;
  2. Aufsetzen des Spielfußes, um das Gleichgewicht aufrechtzuerhalten;
  3. völlig unvorschriftsmäßige Zeichnung.
4.3.8.6 Mißlungen ist ein Figurenteil ferner, wenn aus Mangel an Schwung ein vorzeitiges Aufsetzen des Spielfußes (verbotener Abstoß) unvermeidlich war, um diesen Teil der Figur überhaupt beenden zu können.
4.3.8.7 Ist einem Läufer ein Figurenteil vollständig mißlungen, so ist dessen ungeachtet der gelungene Teil der Figur entsprechend zu bewerten. Die Wertungsrichter haben für einen Teil, der nach obigen Maßstäben völlig mißlungen ist, einen Punkt von derjenigen Note abzuziehen, die für den gelungenen Rest der Figur angemessen wäre.
4.3.8.8 Enthält eine Figur mehrere gleichartige Elemente (z. B. Doppeldreier-Paragraph), so reicht das vollständige Misslingen eines einzigen dieser Elemente aus, um den betreffenden Teil der Figur als mißlungen zu betrachten; denn damit ist dieser Durchgang als Ganzes nicht mehr definitionsgemäß ausgeführt. Maßgebend ist also der technische Fehler als solcher, unabhängig von der Anzahl der Elemente.
4.3.8.9 Unfälle durch eigene Schuld des Läufers machen eine entsprechende Wertungsminderung erforderlich. Im Zweifelsfalle entscheidet der Schiedsrichter.
4.3.9 Punktabzug beim Pflichtlaufen
Beim Pflichtlaufen dient die folgende Abzugsskala als Orientierung:
Falsche Figur (Rückruf und Neustart)kein Abzug
Falscher Fuß oder Richtung (incorrect turn)1,0 Punkt
Sturz, Abbruch der Figur1,0 Punkt
Aufsetzen des Fußes bei einem wesentlichen Teil (Start, Übergänge, Elemente)1,0 Punkt
Aufsetzen des Fußes bei einem unwesentlichen Teil0,5 Punkte